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Gemeinnützigkeit geprüft und zur Ausstellung von Spendenbescheinigung berechtigt:
Mit dem Feststellungsbescheid vom 13.06.2024 des Finanzamtes Mühlhausen, erfüllt der Gesellschaftsvertrag der Körperschaft
Centrom- Institut für Interkulturelle Weiterbildung - gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
in der Fassung vom 14.05.2024 die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO und kann daher für Spenden Zuwendungs-Bestätigungen ausstellen.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO)
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)
Finanzamt: Mühlhausen, StNr.: 157/124/00304
Tag der Eintragung: 13.06.2024
Spenden per Banküberweisung
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf unser Konto:
Kontoinhaber: Centrom Institut für Interkulturelle Weiterbildung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschränkt)
Kreditinstitut: Commerzbank Erfurt
IBAN: DE42 8204 0000 0608 536900
BIC (SWIFT-Code): COBADEFFXXX
Bitte geben Sie als Verwendungszweck “Spende” an; sowie Ihren vollständigen Namen und die Adresse. Für Beträge unter 200 € gilt Ihr Kontoauszug als Nachweis; für Beträge über 200 € erstellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenbescheinigung – sprich eine sog. Zuwendungsbestätigung.